1. Rechtsform
Die Schießleistungsgruppe "Leinatal 08" ist ein Zusammenschluss von Freunden des Schießsports im Rahmen der Gliederung des Bundes der Militärschützen und Polizeischützen (BDMP). Sie hat die Rechtsform eines "Nicht eingetragenen Verein". Für sie gelten die Ordnungen des BDMP e.V.
2. Zweck
Die SLG "Leinatal 08" pflegt den Schießsport, wie er vom BDMP e.V. getragen wird. Zu diesem Zweck bildet sie ihre Mitglieder im Schießen aus und unterstützt fachlich die Vorbereitung und Durchführung der Schießveranstaltungen in ihrem Landesverband bzw. Bundesverband
3. Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
4. Mitgliedschaft
Mitglied kann jedes ordentliche und assoziierte Mitglied des BDMP e.V. werden.
5. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan der SLG Leinatal 08. Sie wählt den Vorstand mit einfacher Mehrheit. Sie ermächtigt den Vorstand zur Bildung und zur Verfügung über die Eigenmittel der SLG Leinatal 08 und regelt deren Verwaltung.
6. Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens vier Mitglieder (Leiter, stellv. Leiter, Schriftführer und Schatzmeister).
Er führt die Geschäfte der SLG im Rahmen der Ermächtigung durch die Mitgliederversammlung. Er vertritt die SLG nach aussen. Der Leiter fördert den Zusammenhalt der SLG, hält Kontakt zum Landesverband/Bundesverband. Er leitet die Mitgliederversammlung, soweit diese nicht Wahlen durchführt. Bei Wahlen führt das älteste Mitglied den Vorsitz. Der Vorstand bestimmt die Schießsportbeauftragten.
7. Schießsportbeauftragte/Referenten
Die SLG hat mindestens 1 Schießsportbeauftragten je Disziplin. Die Schießsportbeauftragten sollten im Besitz des Schiessleiterausweises des BDMP e.V. sein. Die Schießsportbeauftragten sind für die Vorbereitung und Durchführen des Schießens in der SLG verantwortlich.
8. Versicherung
Die Mitglieder der SLG sind in ihrer Eigenschaft als Mitglied des BDMP e.V. versichert gegen Schäden, die aus dem Gebrauch von Schußwaffen und Munition enstehen. Die Bestimmungen der Versicherung (Zürich-Agrippina) sind zu beachten.
9. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
den schießsportlichen Anweisungen der Schießsportbeauftragten Folge zu leisten,
einen geordneten Schießbetrieb zu unterstützen,
nur mit gesetzlich zugelassenen Waffen zu schießen,
eigene Waffen und Munition sicher zu verwahren, so dass sie gegen Wegnahme und Missbrauch geschützt sind,
Waffen nur im nichtschussbereiten Zustand (nicht zugriffsbereiten Zustand) zu transportieren,
die Beiträge, die zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebes erhoben werden bis zum 30.04. eines Jahres zu entrichten
10. Mitgliederbeiträge
Die Höhe der Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
11. Schießbetrieb
Die SLG führt Schießen nur auf behördlichen zugelassenen Schießständen durch. Jedes Schießen wird von einem Schießsportbeauftragten geleitet.
12. Ausschluss
Jedes Mitglied, das schießsportlichen Anweisungen des Schießsportbeauftragten während eines Schießens nicht folge leistet, wird vom Schießen ausgeschlossen. Der Ausschluss aus der SLG erfolgt durch den Beschluss des Vorstandes sowie automatisch, wenn die Satzungsmäßigen Beiträge (6-Monats-Frist) nicht gezahlt werden.
13. Auflösung der SLG
Bei Auflösung der SLG, die durch 2/3 Mehrheit der Mitglieder erfolgen kann, sind die verbliebenen Mittel an den BDMP e.V. mit der Auflage weiterzuleiten, diese Mittel bis zur Neugründung einer SLG im Großraum Thüringen zu verwahren. Die Mittel sind der neuen SLG zur Durchführung des Schießbetriebes zur Verfügung zu stellen.
14. Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 10.02.2008 durch die Mitgliederversammlung angenommen.
Leina am 10.02.2008
Schießleistungsgruppe "Leinatal 08" im
Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.
Anerkannter Schießsportverband gemäß §15 WaffG
SATZUNG